Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1)    Die CP GABA GmbH (nachfolgend „CP GABA“) betreibt einen Webshop unter der URL www.cpgaba-shop.de (nachfolgend der „Webshop“), dessen Angebote sich speziell an den Bedarf von Zahnärzten richten.

(2)    Für die Geschäftsbeziehung zwischen CP GABA und dem jeweiligen Zahnarzt (nachfolgend „Kunde“) über den Erwerb von Produkten über diesen Webshop gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(3)    Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CP GABA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4)    Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde, als Zahnarzt zu praktizieren und als Unternehmer tätig zu werden. Die Angebote von CP GABA auf dem Webshop richten sich nicht an Verbraucher.

(5)    Um sich in dem Onlineshop anmelden zu können, muss zuvor ein Kundenprofil angelegt worden sein.

(5.1) Neukunden

Ein Zahnarzt, der noch kein CP GABA Kunde ist, kann über den Link „Registrieren“ unter „Registrierung: Neukunden“ ein Kundenprofil anlegen. Im Kundenprofil werden folgende Daten hinterlegt: Name, Vorname, Praxisname, Telefonnummer, Faxnummer, Anschrift, Zulassungsnummer, E-Mail Adresse und die Qualifikation. Alle obligatorischen Felder, inklusive der Bestätigung ein Zahnarzt zu sein und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind verpflichtend,  um die Registrierung abzuschließen und ein Kundenkonto anzulegen.

Link: Neukundenregistrierung

Nach der Anlegung des Kundenprofils erhält der Kunde eine Registrierungs-E-Mail. Nach Anklicken des darin enthaltenen Links gelangt der Kunde auf eine Übersicht mit den Kundendaten, inklusive der neuen Kundennummer. Nach Anlegen eines Passworts kann sich der Kunde mit seiner E-Mail Adresse und dem vergebenen Passwort unter „Login: Registrierte Nutzer“ anmelden.

(5.2) Bestandskunden

Ein Zahnarzt, der bereits CP GABA Kunde ist, kann sich direkt unter „Registrierung: Neue Online-Nutzer“ mit der vorhandenen Kundennummer und der hinterlegten E-Mail Adresse registrieren. Anschließend erhält er eine Registrierungs-E-Mail. Nach Anklicken des darin enthaltenen Links gelangt der Kunde auf eine Übersicht mit den Kundendaten, inklusive der Kundennummer. Nach Anlegen eines Passworts kann sich der Kunde mit seiner E-Mail Adresse und dem vergebenen Passwort unter „Login: Registrierte Nutzer“ anmelden.

§ 2 Vertragsschluss

(1)    Der Kunde kann aus dem Sortiment von CP GABA Produkte auswählen und diese über den Button „IN DEN WARENKORB“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.

(2)    Über den Button „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.

(3)    Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(4)    Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Anklicken des Kästchens akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

(5)    Nach Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ erscheint eine automatische Empfangsbestätigung, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei CP GABA eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

(6)    Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch CP GABA zustande (Bedingung: kein Fehler in dem Auftrag, ansonsten Verzögerung), die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.

§ 3 Lieferung und Lieferzeit

(1)    Der Versand der Ware erfolgt per Spediteur, Frachtführer oder durch einen transportbeauftragten Dritten. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in ganzen Versandeinheiten. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Die Ware wird üblicherweise innerhalb von 2-4 Werktagen geliefert. Der Kunde kann bei Bestellung ggf. zwischen mehreren, zuvor bei CP GABA angelegten Lieferadressen auswählen.

(2)    Von CP GABA in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3)    CP GABA kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen CP GABA gegenüber nicht nachkommt.

(4)    CP GABA haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die CP GABA nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse CP GABA die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist CP GABA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber CP GABA vom Vertrag zurücktreten.

(5)    Gerät CP GABA mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird CP GABA eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von CP GABA auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

(6)    Angaben von CP GABA zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maße, Inhaltsangabe und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.

§ 4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1)    Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von CP GABA gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.

(2)    Die von CP GABA an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von CP GABA. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(3)    Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für CP GABA.

(4)    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (§ 4 (8)) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5)    Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber  an CP GABA ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. CP GABA ermächtigt den Kunden widerruflich, die an CP GABA abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. CP GABA darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(6)    Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von CP GABA hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um CP GABA die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, CP GABA die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber CP GABA.

(7)    CP GABA wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Produkte liegt bei CP GABA.

(8)    Tritt CP GABA bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist CP GABA berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

(9)    CP GABA behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Materialien ohne ausdrückliche Zustimmung von CP GABA weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von CP GABA diese Materialien vollständig an CP GABA zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

§ 5 Retourenregelung für den Direktvertrieb der CP GABA GmbH

1.    Jede Retoure muss vorab beim Kundenservice angekündigt werden. Dem zu retournierenden Paket muss das ausgefüllte Retouren-Formular beigelegt werden. Dieses Formular wird jeder Anlieferung beigefügt und kann ggf. über den CP GABA Kundenservice angefragt werden.

2.    Grundsätzlich wird retournierte Ware als Gutschrift erstattet. Eine Ersatzlieferung erfolgt ausschließlich nach Freigabe von CP GABA. Hierbei fallen keine zusätzlichen Versandkosten an. Es können nur volle Verpackungseinheiten nachgeliefert werden mit Ausnahme von Arzneimitteln.

3.    Für alle CP GABA Produkte gilt:  Wir garantieren bei Anlieferung eine Restlaufzeit von 12 Monaten. Anlieferungen mit einer kürzeren Restlaufzeit gelten als Lieferungen mit geringer Haltbarkeitsdauer. Ausnahme hierbei sind unsere Zahnpasta- und Mundspülungsproben, welche eine Restlaufzeit von mindestens 9 Monaten nicht unterschreiten dürfen. 

4.    Bei der Rücksendung ist entweder der Originalkarton oder eine andere Umverpackung zu verwenden. Der Versandaufkleber wird von dem abholenden Spediteur mitgeführt und muss bei Abholung angebracht werden. Unverpackt retournierte Waren, die nicht mehr verkaufsfähig sind, können nicht gutgeschrieben werden. Bei der Übergabe an den abholenden Spediteur muss dies quittiert werden.

5.    Alle Retouren-Transkationen müssen stets mit Angabe der Rechnungsnummer (alternativ Lieferschein- oder Auftragsnummer) und der Chargennummer des Produkts - soweit vorhanden - erfolgen.

6.    Abgelaufene, nicht angekündigt retournierte Artikel werden kostenfrei von CP GABA vernichtet. Eine Gutschrift oder Ersatz der Ware erfolgt hierbei nicht.

7.    Retournierte Artikel unterliegen der Prüfung bei Wareneingang, Hierbei behält sich CP GABA das Recht vor, nicht mehr verkaufsfähige Artikel abzulehnen.

8.    Retouren sind an Geodis zu senden, Adresse ist auf dem Retouren-Formular vermerkt.

 

GEODIS Logistics Deutschland GmbH

Anmeldung an Tor 25-28 ( Retouren )

Hugo-Eckener-Straße 21

50829 Köln

 

§ 6 Preise und Versandkosten

(1)    Alle Preise, die auf der Website von CP GABA angegeben sind, verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)    Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt die bei Abgabe der Annahmeerklärung durch CP GABA gültige Preisliste von CP GABA.

(3)    Soweit der in der Annahmeerklärung genannte Preis von dem bei der Bestellung gültigen Preis abweicht, hat der Kunde das Recht, dem Vertragsschluss durch entsprechende Erklärung gegenüber CP GABA zu widersprechen. Soweit diese Erklärung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Empfang der Annahmeerklärung bei CP GABA eingeht, gilt der Vertragsschluss auf Grundlage der neuen Preise als bestätigt.

Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angezeigt und sind vom Kunden zu tragen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden bei Auftragswerten unter € 50,00 Versandkosten in Höhe von € 4,95 berechnet. Ab einem Auftragswert von € 50,00 trägt CP GABA die Versandkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wird Eilzustellung gewünscht, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls berechnet.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1)    Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen gewährt CP GABA 2% Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag. Nur bei Zahlung im Bankeinzugsverfahren gewährt CP GABA 3% Skonto innerhalb von 8 Tagen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei CP GABA. Maßgeblich für das Auslösen der Frist ist das Rechnungsdatum.

(2)    Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3)    CP GABA ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn CP GABA nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von CP GABA durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 8 Gewährleistung, Sachmängel

(1)    Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

(2)    Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter­suchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn CP GABA nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Produkte als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge CP GABA nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von CP GABA ist ein beanstandetes Produkt frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet CP GABA die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Produkte sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befinden.

(3)    Bei Sachmängeln der gelieferten Produkte ist CP GABA nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4)    Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von CP GABA, kann der Kunde unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5)    Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von CP GABA den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1)    Die Haftung von CP GABA auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

(2)    CP GABA haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung, sofern gem. § 3 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein fester Liefertermin vereinbart wurde, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3)    Soweit CP GABA gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die CP GABA bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4)    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CP GABA.

(5)    Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von CP GABA wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1)    CP GABA erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden.

(2)    CP GABA beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes.

(3)    Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass CP GABA Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten, wie z.B. Logistikdienstleistern, zu übermitteln.

(4)    Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „MEIN KONTO“ in seinem Profil abzurufen. Unrichtige oder nicht mehr benötigte Daten werden auf entsprechende Anfrage des Kunden durch CP GABA berichtigt  bzw. gelöscht, sofern sich aus anderen gesetzlichen Regelungen nicht eine Pflicht zur Aufbewahrung ergibt. In diesen Fällen steht dem Kunden das Recht auf Sperrung der Daten zu. Die Anfrage kann wahlweise per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Des Weiteren kann der Kunde jederzeit sein Einverständnis in die Benachrichtigung per Email mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von CP GABA jederzeit über den Button „Datenschutzbestimmungen“, mit automatischer Weiterleitung auf unsere Website von Colgate www.colgate.de, in druckbarer Form abrufbar ist.

(5)    Das Einverständnis zur Nutzung der persönlichen Daten für Werbezwecke kann jederzeit unter dem Button „MEIN KONTO“ durch Herausnehmen des entsprechenden Häkchens widerrufen werden.

§ 11 Pharmakovigilanz

(1)   Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist CP GABA als Hersteller von kosmetischen Mitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln verpflichtet, Meldungen über Produktrisiken bzw. Qualitätsmängel zu sammeln, zu beurteilen, zu beheben und gegebenenfalls solche Informationen und bestimmte Vorfälle (z. B. Verdacht auf Nebenwirkungen), die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, zeitnah an die entsprechenden Behörden zu melden.

(2) Um diese Meldepflichten einhalten zu können, ist der Kunde verpflichtet, jede bei ihm eingegangene Meldung im Zusammenhang mit der Produktqualität und/oder -sicherheit, einschließlich des Verdachts auf Nebenwirkungen (jedoch nicht beschränkt auf diese) hinsichtlich sämtlicher Produkte der CP GABA GmbH, die in Deutschland vermarktet werden, innerhalb eines (1) Geschäftstages nach Kenntnisnahme an die Verbraucherhotline, Tel. 0800-725-66-54 zu melden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen CP GABA und dem Kunde nach Wahl von CP GABA der Sitz von CP GABA oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen CP GABA ist in diesen Fällen jedoch der Sitz von CP GABA ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2)  Die Beziehungen zwischen CP GABA und dem Kunde unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.